Die mit 10.06.2021 in Kraft getretene 4. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung beinhaltet erneut einige Erleichterungen für den Schießsport:
Die Lockerungen im Überblick:
- Senkung des Mindestabstandes auf 1 Meter.
- Indoor müssen 10 m2 pro Schützen zur Verfügung stehen
- Nicht-öffentliche Sportstätten dürfen bis 24 Uhr geöffnet sein.
- Auf nicht-öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden.
- An öffentlichen Orten ist Sport zu jeder Zeit mit bis zu 16 Personen aus
unterschiedlichen Haushalten zzgl. Kinder zulässig. - Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht.
- Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter bestehen.
- Die Auslastung der Sitzplatzkapazitäten für ZuschauerInnen wird auf 75% erhöht.
Alle Details finden Sie wie gewohnt unter den Sport Austria FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/
Die ab 10.06.2021 gültige Verordnung findet Ihr hier:
(Quelle: Österreichischer Schützenbund, Generalsekretär Mag. Florian Neururer)